Die Absage bedarf der Schriftform. Ein Rücktritt in Schriftform ist bis 6 Wochen vor Kursbeginn bei der Kursweiterbildung, den Modulen I und II kostenfrei möglich. Aufgrund des erhöhten Arbeitsaufwandes und der Referentenkosten ist ein Rücktritt vom Modul III nur bis drei Monate vor Veranstaltung kostenfrei möglich. Nach der jeweiligen Frist wird eine Ausfall- und Bearbeitungsgebühr in Höhe von 75 % fällig, sofern kein Ersatzteilnehmer benannt werden kann. Kann ein Ersatzteilnehmer gefunden werden, reduziert sich die Ausfallgebühr auf die Hälfte der Teilnahmegebühr. Ein eventueller Wechsel von Dozenten oder Kursleitung berechtigt nicht zum Rücktritt einer verbindlichen Anmeldung.
Sie erhalten Sie am Ende der Veranstaltung eine Bescheinigung über Ihre Teilnahme und die zentralen Inhalte der Veranstaltung.
Etwaige Programmänderungen aus berechtigtem Anlass behält sich der Veranstalter vor.
Wir bitten Sie, so anzureisen, dass Sie 10 Minuten vor Beginn der Veranstaltung am Veranstaltungsort sind.
Die personenbezogenen Daten werden im Rahmen der Seminarverwaltung gespeichert. Der Umgang mit den Daten unterliegt den Vorschriften des Datenschutzgesetzes. Die ausführlichen Erläuterungen finden sich in unserer Datenschutzerklärung.
Da viele Veranstaltungsangebote Selbsterfahrungsanteile enthalten, erwarten wir von allen Teilnehmern, der Kursleitung und den Referierenden strenge Diskretion, vor allem in Bezug auf personen- und institutsbezogene Informationen nach außen.
Teilnehmer aller drei Module haben bei der Anmeldung in der Regel Vorrang. Für die Teilnahme an den Fallseminaren ist die vollständig abgeschlossene Kurs-Weiterbildung (Basiskurs) Palliativmedizin Voraussetzung. Eine Teilnahme am Modul III der Fallseminare ist an die vorherige Teilnahme an Modul I und II und die Einreichung der geforderten Falldarstellungen gebunden.
Es handelt sich um eine Teilnahmegebühr inklusiver Unterlagen, Material, und Verpflegung.
Fehlzeiten/Gebühren/Einreichung von Falldarstellungen:
Entsprechend der Vorgaben (vgl. u.a. Curriculum der Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin) müssen bei Fehlzeiten von über 10 % im Verlauf eines Moduls die gesamten versäumten Unterrichtsinhalte nachgearbeitet werden. Erst dann kann das Zertifikat ausgehändigt werden. Die hierbei entstehenden zusätzlichen Kosten in Höhe von 75 Euro/Tag werden in Rechnung gestellt. Falls im Modul III Ihr eingereichter Fall aufgrund Ihrer Fehlzeit nicht besprochen werden kann, können für die Nacharbeitung weitere Kosten, z.B. für den Supervisor, in Höhe von 200 € entstehen. Der Kursteilnehmer verpflichtet sich, bis zum jeweils geforderten Stichtag für das Modul III jeweils zwei dokumentierte Fallarbeiten einzureichen. Werden die Arbeiten durch den Kursteilnehmer nicht bis zum Stichtag eingereicht, ist eine Teilnahme am Modul III nicht mehr möglich. Für diesen Fall der nicht fristgerechten Einreichung der Arbeiten, verpflichtet sich der Kursteilnehmer, Kursgebühren für Modul III in Höhe von 75 % des regulären Kurspreises von Modul III zu erstatten. Der Stichtag wird in der Modulbeschreibung mitgeteilt (zur Orientierung: der Stichtag liegt ca. 4 Monate vor Beginn von Modul III).